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AGB

§ 1. Geltung

(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Phacon GmbH (uns) und dem Käufer eines 3D-Modells. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen. Diese Verkaufsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Sie gelten bei Auftragserteilung oder Annahme einer Lieferung als anerkannt.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.

§ 2. Vertragsabschluss

Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung annehmen können. Der Käufer ist an sein Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Im Fall der Annahme des Vertragsangebotes kommt der Vertrag zustande mit der:

PHACON GmbH
Druckereistrasse 11
D – 04159 Leipzig
Germany

Tel: +49 (0) 341-24 19 919
Fax. +49 (0) 341-47 83 9174

Sitz der Gesellschaft/ Registered in: Leipzig Handelsregister/ Commercial Register: Leipzig HRB 23280 USt-ID-Nr./ VAT: DE 254698267

Geschäftsführer/ Managing Partner: Hendrik Möckel, Robert Haase

§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die genannten Preise verstehen sich ab Werk und sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.

(2) Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden 10 % über dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behalten wir uns vor.

§ 4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5. Lieferung, Lieferzeit und Versandkosten

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte die Lieferung aus Gründen nicht erfolgen können, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Nichtlieferbarkeit auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Im Rücktrittsfall erstatten wir umgehend bereits geleistete Zahlungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(4) Der Standardversand innerhalb Deutschlands kostet EUR 11,90 inkl. MwSt. und Verpackung. Bei Lieferungen, deren Zielort sich außerhalb Deutschlands befindet, können die Kosten bei uns erfragt werden. Weiterhin können Aufschläge aufgrund einer beschleunigten Express-Versandart von EUR 20,00 innerhalb Deutschlands hinzukommen. Die Lieferung kann nur durch Versand durch die UPS erfolgen (Normalexpress zzgl. EUR 17,80 inkl. MwSt., Samstagzustellung EUR 83,30 brutto.

§ 6. Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Tilgung aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen.

(2) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt der Käufer uns schon jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleichwohl diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um mehr als 20 Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Käufers verpflichtet.

§ 8. Gewährleistung

1) Voraussetzungen für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Verkauft wird ein Anschauungsobjekt, da für eine vollständige Richtigkeit der Größenproportionen keine Gewähr geleistet werden kann.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(3) Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Käufer den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9. Haftung

Unserer Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt, von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie den Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Unberührt von dieser Haftungsbeschränkung zum Grunde und zur Höhe bleibt eine im konkreten Fall etwa weitergehende Haftung gegenüber dem Geschädigten aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

1) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kauf rechts).

§ 11. Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis

1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung nach Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Abkommen den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der Vorschrift zum deutschen internationalen Privatrecht.

(2) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags oder zu diesem Vertrag geschlossen werden, sind nur gültig, wenn sich schriftlich vereinbart worden sind.